Winterdienst bei Schnee und Eis: Was es zu beachten gibt
Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, wonach die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.