Suche

Jetzt anrufen:
0 43 07 - 8 234 999

Suche Menü

Gutachter für Kauf oder Verkauf einer Immobilie gesucht? Was ein guter Immobiliensachverständiger für Sie leistet.

Foto Immobiliengutachter gesucht

Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Nur beim Preis sind Sie sich noch nicht 100 Prozent sicher?

Ein Sachverständiger könnte Ihnen weiterhelfen.

Wer sich jedoch auf die Suche nach einem Immobiliensachverständigen gemacht hat, wird schnell festgestellt haben, dass das Angebot größer ist, als mancher denkt.

Und die Unterschiede in der Qualität der verschiedenen Gutachter können dabei gewaltiger sein, als viele erwarten würden.

Sie wollen vorher wissen, welcher der richtige Immobiliensachverständige für Sie ist? Dabei möchten wir Ihnen helfen.

Woher wir unsere Erfahrung haben? Zum einen aus dem, was unsere Sachverständigen in ihrer mehrjährigen Berufsausbildung zu Immobilienkaufleuten gelernt haben.

Zum anderen aus unserer täglichen Bewertungstätigkeit der letzten 10 Jahre, bei der wir Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen fachkundig bewertet haben.

Nutzen Sie unsere Marktkenntnis in den Bereichen Kiel, Schwentinental (Raisdorf, Klausdorf), Preetz und Umgebung.

Ihr Problem: Sie haben Ihre Wunschimmobilie bereits gefunden. Doch der Kaufpreis erscheint Ihnen unangemessen hoch?

Bevor Sie in die Preisverhandlungen einsteigen, brauchen Sie fundierte Argumente zur Unterstützung Ihrer Kaufpreisvorstellung? Und das möglichst innerhalb der nächsten Tage? Am besten wäre ein unabhängiger Immobiliengutachter, der sich ebenso hervorragend mit Preisverhandlungen auskennt. Der gelernt hat, wie man als Kaufinteressent seine Preisvorstellung auch gegenüber uneinsichtigen Verkäufern oder gewieften Immobilienmaklern überzeugend darlegt.

Gesucht? Gefunden! Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf …

Ihr Problem: Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, wissen jedoch nicht welchen Kaufpreis Sie ansetzen sollen.

Wer hilft Ihnen dabei den angemessenen Kaufpreis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu ermitteln? Wer ist so schnell, erfahren und zuverlässig, dass Sie ihm die Wertermittlung Ihrer Immobilie mit der Gewissheit anvertrauen können, dass sie ein fachkundiges Ergebnis erhalten? Am besten wäre ein freier Immobiliengutachter, der sich täglich mit der Immobilienbewertung beschäftigt und sein Handwerk von der Pike auf gelernt hat. Der Ihnen gleichzeitig eine Preisstrategie zeigt, die tatsächlich funktioniert und dessen Honorar fest vereinbart wird.

Gesucht? Gefunden! Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf …

Wann ist der Wert einer Immobilie überhaupt von Bedeutung?

Dafür gibt es unterschiedliche Gründe.

Das Bedürfnis, den Wert einer Immobilie zu kennen, entsteht aber im privaten Bereich vor allem in folgenden Situationen: Im Streit bei Scheidung oder Erbschaft, zur Ermittlung des Beleihungswertes für die Finanzierung, aus steuerlichen Gründen oder bei Zwangsversteigerungen.

Der häufigste Grund ist jedoch der Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Und genau hierauf haben wir unsere Wertermittlung spezialisiert.

Braucht man immer ein formelles Verkehrswertgutachten?

Nein. Grundsätzlich wird ein Verkehrswertgutachten nur dann benötigt, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist oder ein Rechtsstreit über den Immobilienwert besteht. In allen anderen Fällen kann es freiwillig in Auftrag gegeben werden.

Sie haben bereits eine eigene Preisvorstellung? Und diese beruht auf Marktbeobachtung und eigener Erfahrung? Auch Ihren Verhandlungspartner können Sie von Ihrer Meinung überzeugen?

Hervorragend!

Dann werden Sie kein Wertgutachten brauchen. Wer jedoch ohne eine realistische Preisvorstellung eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, stellt sich automatisch in eine schlechte Verhandlungsposition.

Im Zweifel ist das Honorar für einen Immobilien-Gutachter dann billiger, als der verlustreiche Verkauf oder zu teure Ankauf einer Immobilie.

Wenn Sie nicht genügend Zeit oder Erfahrung für eine Verkehrswertermittlung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Mündlich oder schriftlich?

Eine Sachverständigenleistung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Auch mündliche Beratungen gehören zur gängigen Praxis. Diese Form des Gutachtens kommt regelmäßig bei der Prüfung von Kaufpreisen zum Einsatz.

Und da wir uns auf diesen Bereich spezialisiert haben, bieten wir Ihnen unsere Immobilienbewertung durch mündliche Beratung an.

Das geht schnell und schont Ihren Geldbeutel. Natürlich erhalten Sie die gleiche Ergebnisqualität wie bei einem schriftlichen Gutachten.

Wer darf Verkehrswertgutachten erstellen?

Wussten Sie, dass es in Deutschland für Sachverständige weder ein Berufsgesetz noch eine eindeutige Begriffsdefinition gibt?

Wer Sachverständiger sein will, braucht keine Zulassung und muss auch sein Fachwissen nicht nachweisen. „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ darf sich somit jeder nennen. Folglich darf auch grundsätzlich jeder ein Verkehrswertgutachten anfertigen.

Wie sie sehen, macht dies die Suche nach einem geeigneten Immobiliensachverständigen nicht gerade einfacher.

Doch welcher Immobiliensachverständige ist nun der richtige für Sie? Und woran erkennen Sie einen Experten?

Grundsätzlich kann man sagen: Erfahrung zahlt sich immer aus. Und zwar für Sie.

Immobiliengutachter, die einen Job nicht zum ersten Mal erledigen, werden ihre Anfängerfehler nicht auf Ihre Rechnung machen. Achten Sie also auf ausreichende Erfahrung.

Besonders wertvoll ist die Erfahrung, die ein Sachverständiger bei der Bewertung vergleichbarer Immobilien am selben Standort gesammelt hat. Die dadurch erworbene Marktkenntnis ist stets von großem Vorteil, wenn es um die korrekte Preisfindung Ihrer Immobilie geht.

Achten Sie außerdem darauf, welche Ausbildung der Sachverständige hat. Quereinsteiger, die ohne immobilienwirtschaftliche Vorbildung Bewertungen durchführen, müssen nicht grundsätzlich schlecht sein.

Bevorzugen sollten Sie jedoch Experten wie Immobilienkaufleute, Bauingenieure oder natürlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Im Klartext: Wie läuft unsere Verkehrswertermittlung für Käufer ab?

Haben Sie eine Immobilie das erste Mal besichtigt und die nötigen Unterlagen studiert, stellt sich die Frage: Sollen Sie das Haus oder die Wohnung kaufen oder nicht? Anders formuliert: Die Phase der Preisverhandlungen beginnt.

Aber kann man denn über den Preis einer Immobilie überhaupt noch verhandeln – auch wenn in der Anzeige ein Festpreis angegeben war?

Unsere Antwort: Ja, man kann. Und man sollte es tun. Allerdings nur, wenn man gut vorbereitet ist.

Ohne eine realistische Vorstellung vom Marktpreis sind Ihre Preisverhandlungen nur taktisches Spiel. Denn Sie verhandeln ohne Grundlage und können sich leicht in die irreführen lassen.

Ein geschickter Verhandlungspartner wird diese Schwäche zu seinem Vorteil ausnutzen. Leider werden viele Immobilien allein deshalb zu einem überhöhten Preis gekauft. Ärgerlich, wenn man erst hinterher schlauer ist.

Schritt 1:

Wir besichtigen mit Ihnen gemeinsam die Immobilie, für die Sie sich interessieren. Währenddessen lassen Sie sich nicht, auch wenn es der Verkäufer oder der Makler versucht, auf irgendeine Summe festnageln.

Eines können Sie jedoch immer bekunden: Interesse.

Vermeiden Sie, das Objekt mit abfälligen Kommentaren herunterzumachen. Ansonsten werden Sie es schwer haben, Sympathien beim Verkäufer zu erwecken.

Kein Wunder, dass dieser sich dann über den Tisch gezogen fühlt, wenn Sie dennoch Preisverhandlungen führen wollen. Denken Sie also daran: Kratzen Sie nicht am Besitzerstolz des Verkäufers, der allein deswegen die weiteren Verhandlungen mit Ihnen abbrechen könnte.

Sie verhalten sich goldrichtig, wenn Sie stets höflich und sachlich auftreten und sich damit als vertrauenswürdiger Käufer erweisen.

Übrigens: Der Verkäufer oder Immobilienmakler könnte versuchen, Sie durch den Hinweis auf die „vielen anderen“ Interessenten unter Druck setzen zu wollen.

Uns passiert das andauernd. Wir erlauben uns dann regelmäßig die etwas zynische Frage, warum die Immobilie dann noch nicht verkauft ist. Oder gibt es etwa Mängel, die wir noch nicht erkannt haben? Üblicherweise wird die Besichtigung daraufhin ohne derartige Bemerkungen fortgeführt.

Schritt 2:

In der anschließenden Nachbesprechung geben wir Ihnen unsere Markteinschätzung bezüglich des Kaufpreises und nennen Ihnen die wertbeeinflussenden Argumente, die Ihnen als Basis für die Kaufpreisverhandlung dienen.

Besonderes Augenmerk richten wir hierbei auf Ausstattungsmerkmale, notwendige Modernisierungen, Baumängel und Lage der Immobilie.

Damit Sie uns nicht missverstehen: Selbstverständlich kann im Zuge unserer Immobilienbewertung auch herauskommen, dass der geforderte Kaufpreis absolut angemessen ist.

Wenn Sie auf jedoch Nummer Sicher gehen wollen, dass Sie keine überteuerte Immobilie kaufen, ist unser Beratungshonorar immer noch die günstigere Lösung.

Auch der Verkauf einer Immobilie fängt mit sachkundiger Immobilienbewertung an. Unsere Gutachter plaudern hier aus dem Nähkästchen.

Viele Verkäufer starten ihre Verkaufsbemühungen mit einer übertrieben hohen Kaufpreisforderung. Frei nach dem Motto: „Vielleicht finde ich ja einen Dummen, der so viel Geld ausgeben möchte.“

Und wenn sich niemand meldet? Dann wird der Kaufpreis eben reduziert. Am besten monatlich. Oder was wir auch schon erleben durften: wöchentlich um 5.000 Euro. Bis zur absoluten Schmerzgrenze.

Eine super Einstellung für alle Immobilieneigentümer, die es mit dem Verkauf überhaupt nicht eilig haben, die eine Immobilie anbieten, bei der die Interessenten Schlange stehen, bei denen Geld keine Rolle spielt.

Eine sogenannte Hochpreis-Strategie kann jedoch nur funktionieren, wenn die angebotene Immobilie ganz bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu zählen beste Lage, hervorragende Ausstattung und ein Marktumfeld mit vermögenden Interessenten.

Wenn Ihre Immobilie über diese Alleinstellungsmerkmale verfügt und es keine Alternativ-Angebote gibt, stehen die Chancen für einen „Liebhaberpreis“ sehr gut.

Allen anderen Immobilieneigentümern raten wir: Legen Sie von Anfang an einen angemessenen Kaufpreis fest.

Warum anfängliche Fehler teure Folgen haben.

Immobilienverkäufer, die anfangs einen deutlich zu hohen Kaufpreis festsetzen, nehmen sich automatisch ihre Aussicht auf einen schnellen Verkauf.

Denn logischerweise ist die Höhe des Kaufpreises für die meisten Kaufinteressenten das wichtigste Suchkriterium. Und steht der Kaufpreis im krassen Missverhältnis zur angebotenen Immobilie, werden potenzielle Käufer zunächst einmal abgeschreckt.

Im schlimmsten Fall wird das Verkaufsangebot von der eigentlichen Zielgruppe sogar komplett ignoriert.

Bleibt der ersehnte Verkaufserfolg aus, wird die Kaufpreisforderung meistens nach Ablauf einer bestimmten Frist reduziert. Das ist nur vernünftig. Allerdings lässt sich hierzu pauschal sagen: Wenn schon Kaufpreissenkung, dann bitte richtig.

Ein klassischer Fall aus der Serie „zu hoch gepokert“:

Hier ein Beispiel aus unserer Praxis: In Schwentinental wurde ein freistehendes Einfamilienhaus mit einer Kaufpreisforderung von 240.000 Euro von Privat angeboten.

Da sich jedoch kein Interessent meldete, reduzierte der Eigentümer nach vier Monaten seine Forderung auf 220.000 Euro. Doch der Erfolg blieb weiterhin aus.

Nach weiteren drei Monaten und zahlreichen Inseraten in Zeitungen und Internet konnte sich der Verkäufer zu 190.000 Euro durchringen.

Er war überzeugt, dass sich nun gewiss ein Käufer finden sollte. Immerhin hatte er ja den Kaufpreis mittlerweile um insgesamt 50.000 Euro reduziert.

Doch der erhoffte Hausverkauf blieb weiterhin aus. Und zwar zu recht.

Als wir daraufhin zur Hilfe gerufen wurden, mussten wir nämlich feststellen, dass das Haus einen Verkehrswert von maximal 150.000 Euro hatte. Doch das war dem Eigentümer natürlich viel zu wenig.

Ums abzukürzen: Nach 15 Monaten, insgesamt sechs Preissenkungen und einem Werbeaufwand von rund 800,- Euro konnte das Objekt in etwa zu seinem Verkehrswert verkauft werden.

Der Verkäufer war mit seinen Nerven völlig am Ende und doch heilfroh, dass der Spuk endlich vorüber war.

Wichtig für uns war, dass wir auch dieses Mal unser Wort gehalten haben und das Ergebnis unserer Immobilienbewertung mit dem tatsächlichen Marktwert übereinstimmte.

Was kostet eine Immobilienbewertung durch die Raisdorfer Immobilien GmbH?

Unser Pauschalangebot für einen Besichtigungstermin mit ausführlicher Nachbesprechung beträgt 149,- Euro.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen jederzeit auch telefonisch beratend zur Seite. Versteckte Zusatzkosten gibt es bei uns nicht.

Dieses Angebot gilt für Wohnungen und Häuser in Kiel, Schwentinental (Raisdorf, Klausdorf), Preetz und Umgebung.

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich zu den Möglichkeiten unserer Immobilienbewertung beraten. Schicken Sie uns hierfür eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an: 04307-8 234 999

Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!